Urteil: Provider muss Anschlussdaten nicht herausgeben
28 07 2007Es ist schon spannend, was manche Gerichte so entscheiden!
Urteil: Provider muss Anschlussdaten nicht herausgeben: “Das Amtsgericht Offenburg hat eine Anfrage der örtlichen Staatsanwaltschaft nach Rückverfolgung der IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit für unzulässig erklärt (Az 4 Gs 442/07). Der zuständige Provider müsse die Daten des Anschlussinhabers nicht herausgeben, da der Tausch urheberrechtlich geschützter Musikstücke ‘der Bagatellkriminalität zuzuordnen’ sei, entschieden die Richter.”
(Via ZDNet.de News.)
Ich bin ja mal gespannt über die kommenden Diskussionen, gerade wo das Urheberrecht vor kurzem nochmal verschärft wurde!