Am 14.10. Wählen gehen!

30 08 2007

Ich sags einfach jetzt schon mal: Geht Wählen! Und wenn ihr am 14.10. schon was anderes vorhabt, holt euch die Briefwahlunterlagen! Das hier ist wichtig!


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1. „Rettet den Volksentscheid“

Dass die Hamburger Bevölkerung im Jahr 2004 beim Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) und bei dem neuen Wahlrecht für Hamburg eigenständig entschieden hat, war dem Senat und der CDU-Mehrheit so zuwider, dass sie daraufhin die Volksgesetzgebung für die Zukunft so erschwerten, dass sie de facto abgeschafft würde. 100.000 Stimmen bei dem Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ zwangen die CDU zur Wende: am 14. Juni hat sie die einfachen Durchführungsbestimmungen für Volksentscheide zähneknirschend übernommen.

2. „Hamburg stärkt den Volksentscheid“

Auch inhaltlich gefielen die per Volksentscheid beschlossenen Gesetze der CDU nicht. Zweimal hat sie den Willen des Volkes ignoriert. Der LBK wurde verkauft und das Volkswahlrecht wurde, ohne dass es jemals angewendet worden war, im Oktober 2006 von der CDU im Alleingang nach ihren eigenen Interessen geändert.
Zwar wurde das CDU-Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt, aber an dem Umstand, dass laut derzeitiger Verfassung 62 Mandatsträger einer Partei ohne Umstand einen Volksentscheid übergehen können, hat sich nichts geändert. Für eine lebendige Demokratie mit funktionierender Volksgesetzgebung ist daher die Verankerung verbindlicher Volksentscheide in der Verfassung unbedingt erforderlich.


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