„Retten Sie die Verfassung!“

19 09 2007


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Ich habe gerade meine Wahlunterlagen bekommen, und dabei war dann ein kleines Heftchen mit Stellungnahmen der Initiatoren des Volksentscheids und der Bürgerschaft. Gleich auf der ersten Seite das ganz grosse Nein der CDU mit dem Spruch „Retten Sie die Verfassung“. Erst habe ich mich ja nur geärgert über den Populismus, mit dem die CDU versucht, eine Verfassungsänderung zu verhindern (die Damen und Herren in dieser Partei scheinen eine Heidenangst zu haben, dass das Volk ihnen in Zukunft verbieten könnte, auch noch das letzte Stückchen Silber der Hansestadt an den erstbesten zu verscherbeln!), inzwischen sehe ich durchaus einen Sinn in diesem Satz! Retten Sie die (Bundesdeutsche) Verfassung vor Faschisten und Verbrechern vom Schlage SSchäuble und Jung!

Schäuble habe bereits Formulierungsvorschläge für eine umfassende Änderung des Grundgesetzes vorbereitet, berichtet die „Passauer Neuen Presse“ unter Berufung auf einen dem Blatt vorliegenden Katalog. Demnach soll durch eine Ergänzung des Artikels zu den Aufgaben der Streitkräfte der Bundeswehreinsatz „in ganz außerordentlichen Extremsituationen“ ermöglicht werden. Dies beziehe den Abschuss von Passagiermaschinen mit ein, „auch dann, wenn Tatunbeteiligte mitbetroffen wären“.

Die Gefahrensituation, heißt es der Zeitung zufolge im Papier des Bundesinnenministers, sei mit dem „klassischen Verteidigungsfall“ vergleichbar und erlaube es daher auch, militärische Mittel einzusetzen. Außerdem solle eine „Eilkompetenz“ für Bundesinnen- und Bundesverteidigungsminister geschaffen werden, um Einsätze der Streitkräfte mit militärischen Mitteln im Notfall allein anordnen zu können

(Via Spiegel Online.)

Tja, einen solchen Artikel gab es in Deutschland schon einmal:

Artikel 48

Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.

Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.

Von allen gemäß Absatz 1 oder Absatz 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen. [...]

(Via Weimarer Verfassung.)

Um mal ganz ehrlich zu sein, die einzige Gefahr für unser Land (und unsere Demokratie), die ich im Moment ganz deutlich sehe, geht nicht von irgendwelchen Terroristen oder so aus, sondern ganz eindeutig von unserer Regierung!


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2 Antworten

20 09 2007
Retter der Verfassung! « Zappis Welt

[...] spiegelt natürlich nur meine Meinung wieder, dass es auch andere Menschen wie Cajarore und unter anderen auch Politiker gibt die dese Meinung teilen, wie der Herr Naumann von der SPD, [...]

31 12 2007
Channel Ryan

Channel Ryan

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