Es gibt ein paar Sachen, die man in diesem Land (noch) darf, ausser wählen gehen:
Petition: Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II
Der Deutsche Bundestag möge beschließen sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen.
§ 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.
Die Mitzeichnungsfrist für diese Petition endet am 28. Oktober 2009.
Unterzeichnen Sie auf: epetitionen.bundestag.de“
Also los! Ein klick, Anmelden und ein demokratisches Recht ausüben!









Hab schon!
icke oooch!