Die Körperscanner kommen …

5 01 2010

Diesen letzten Absatz eines Artikels bei Heise muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:

Gegenwind für Einsatz von Nacktscannern

[...] „Das britische Kinderschutzgesetz verbiete es, unangemessene Bilder oder entsprechende virtuelle Darstellungen eines Kindes zu erstellen. Zwar gebe es für die Kriminalitätsprävention Ausnahmen. Dafür müssten aber Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr vorliegen. Britische Bürgerrechtler zeigten sich besorgt, dass mehr oder weniger viel Nacktheit zeigende Scan-Aufnahmen etwa auch von Prominenten im Internet landen könnten.

(Via heise online.)

Was dann wohl nichts anderes heißt, als dass es das so-genannte „Persönlichkeitsrecht“ zwar gibt, aber anscheinend nur für Prominente – was auch immer das heißen mag und wer das auch immer sein soll. Der bescheidene „Rest“ des Europäischen Pöbels ist demnach Freiwild.

Toll.








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